Allgemeine Geschäftsbedingungen foodstarter (EZ)

Hier findest Du unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Abschluss der Registrierung erklärst Du, dass Du diese gelesen und akzeptiert hast.

1. Allgemeines

(1) foodstarter ist eine Plattform für die Kontaktanbahnung zwischen Lebensmittelproduzenten („Partnerunternehmen“) und Unternehmen des EDEKA-Verbunds. Unternehmen des EDEKA-Verbunds im Sinne dieser Bedingungen sind die EDEKA-Genossenschaften und ihre Mitglieder sowie a) Gesellschaften, an denen die EDEKA-Genossenschaften einzeln oder gemeinsam mittelbar oder unmittelbar zu mindestens 50 % beteiligt sind und b) sämtliche Unternehmen, die berechtigt sind, das EDEKA „Block E“ gemäß der Kennzeichnungsrichtlinie des EDEKA Verbandes e.V zu führen. Die Unternehmen des EDEKA-Verbunds werden nachfolgend als „Kaufleute“ bezeichnet; Partnerunternehmen und Kaufleute werden nachfolgend gemeinsam „Nutzer“ genannt.

(2) foodstarter wird von der EDEKA ZENTRALE Stiftung und Co. KG, New-York-Ring 6, 22297 Hamburg, angeboten und betrieben (nachfolgend auch „Anbieter“). (3) Für die Nutzung von foodstarter gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Durch die Nutzung der von foodstarter angebotenen Leistungen erklären sich die Nutzer mit diesen einverstanden. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

(4) Der Anbieter behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an foodstarter vorzunehmen. Ferner behält er sich das Recht vor, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen, sofern sich die Gesetzeslage oder die höchstrichterliche Rechtsprechung ändert oder eine Änderung aus technischen Gründen, aufgrund der Änderung des Leistungsangebotes oder zur Optimierung der Inhalte erforderlich ist. Änderungen dieser AGB werden den Nutzern mitgeteilt. Mit der weiteren widerspruchslosen Nutzung von foodstarter nach einem Zeitraum von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung bestätigen die Nutzer, dass sie die Änderungen anerkennen. Auf das Recht zum Widerspruch und die vorgenannte Rechtsfolge werden sie per E-Mail hingewiesen. Das Widerspruchsrecht gilt nicht bei Preisänderungen hinsichtlich der Leistungen des Anbieters, diese bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Partnerunternehmen.

2. Verantwortungsabgrenzung

(1) Allgemein

  • foodstarter ist eine Plattform für die Kontaktanbahnung zwischen Partnerunternehmen und Kaufleuten;
  • foodstarter bietet Partnerunternehmen die Möglichkeit, sich einer relevanten Gruppe von Kaufleuten zu präsentieren;
  • Kaufleute können über die Plattform bei Partnerunternehmen Produktmuster und Produkte bestellen;
  • Der Anbieter ist nicht für Geschäftsbeziehungen zwischen Partnerunternehmen und Kaufleuten und der erfolgreichen Präsentation bzw. dem Verkauf von Produkten verantwortlich. Kaufverträge kommen ausschließlich zwischen den Partnerunternehmen und den Kaufleuten zustande;
  • Die von den Partnerunternehmen eingetragenen Produktinformationen werden vom Anbieter auf Plausibilität, jedoch nicht auf Richtigkeit geprüft. Zu diesen Produktinformationen zählen beispielsweise:
    • Produktbilder
    • Versandinformationen
    • Produktinformationen
    • Unternehmensdetails, Team, Wissenswertes und Logo
    • Kontaktdaten des Ansprechpartners
    • Marketingmaterialien
    • Sämtliche Bestellinformationen

(2) Partnerunternehmen

  • Das Partnerunternehmen trägt die rechtliche Verantwortung für die eingestellten Produkte (siehe Ziffer 6.). Das Partnerunternehmen sichert zu, dass die Produkte verzollt und versteuert und in Deutschland verkehrsfähig (vgl. Ziffer 7) sind, frei gehandelt werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen; im Falle von aus dem Ausland gelieferten Produkten oder Produktbestandteilen stellt das Partnerunternehmen zudem sicher, dass es selbst oder sein Vorlieferant Importeur ist, nicht die Kaufleute oder foodstarter;
  • Das Partnerunternehmen hat vollständige und korrekte Produktangaben zu machen;
  • Die Bewerbung von nicht auf foodstarter eingestellten Produkten und Produkten anderer Unternehmen über foodstarter ist unzulässig;
  • Das Partnerunternehmen ist verpflichtet, die Produkte zu den mit den Kaufleuten vereinbarten Zeitpunkten an die Kaufleute zu liefern; soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung „geliefert verzollt“ (nach Incoterms 2010 in der Fassung der deutschen Übersetzung der Internationalen Handelskammer);
  • Das Partnerunternehmen darf Kontaktdaten der Kaufleute, die es über foodstarter erhalten hat, für keine anderen Zwecke als für die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation mit diesen nutzen. Insbesondere dürfen die Kontaktdaten nicht an Dritte weitergegeben werden oder für Werbezwecke genutzt werden, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung der betreffenden Kaufleute vor.

(3) Kaufleute

  • Die Kaufleute entscheiden allein, welche Produkte in welcher Menge sie von welchem Partnerunternehmen beziehen möchten;
  • Der Anbieter überwacht nicht den Verlauf von Produkt- und Musterbestellungen;
  • Der Anbieter ist nicht für die Sicherstellung der Lieferfähigkeit der Partnerunternehmen verantwortlich.

3. Nutzer-Account

(1) Für die Nutzung von foodstarter ist eine Registrierung erforderlich. Um einen Nutzer-Account anlegen zu können, muss der Nutzer entweder ein gewerblicher Inverkehrbringer von Lebensmitteln und/oder anderen Verbrauchsgütern sein oder dem EDEKA-Verbund angehören. Partnerunternehmen haben keinen Anspruch darauf, dass sie registriert werden. Der Anbieter behält sich vor, ohne Angabe von Gründen Kontoeröffnungen abzulehnen oder Accounts zu sperren und zu schließen.

(2) Die Angaben beim Anlegen des Accounts müssen korrekt und vollständig sein. Nutzer dürfen sich weder als jemand anderen ausgeben noch anstößige oder rechtswidrige Namen und Beschreibungen innerhalb ihres Kontos verwenden. Die Anmeldung einer juristischen Person oder Personengesellschaft darf nur von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden, die namentlich zu nennen ist. Pro Unternehmen ist nur eine Registrierung zulässig. Ändern sich die Registrierungsdaten, ist der Account unverzüglich zu aktualisieren. Sollten die Nutzer diese Regeln missachten, behält sich der Anbieter das Recht vor, das Konto ohne Vorankündigung zu sperren oder zu löschen.

(3) Die Nutzer tragen die Verantwortung für alle Aktivitäten in ihrem Account sowie für die Geheimhaltung ihres Passworts. Falls Nutzer bemerken, dass jemand ihr Konto ohne ihre Zustimmung genutzt hat, haben sie dies unverzüglich an info@foodstarter.edeka zu melden.

(4) Nutzer können ihren Account jederzeit löschen und den Nutzervertrag mit dem Anbieter mit einer Frist von zwei Wochen jederzeit kündigen. Die Löschung kann über info@foodstarter.edeka beantragt werden. Bereits von dem Nutzer hochgeladene, vor der Löschung des Accounts nicht wieder gelöschte Inhalte werden durch das Löschen des Kontos nicht automatisch entfernt und sind auf der Plattform weiterhin einsehbar, sofern sie nicht seitens des Anbieters gelöscht werden.

4. Leistungen von foodstarter für Partnerunternehmen

4.1 Kostenfreie Leistung

Mit Abschluss der Registrierung auf foodstarter erhält das Partnerunternehmen einen kostenfreien Guide zum Download. Dieser beinhaltet relevantes Branchenwissen, wichtige Handelskennzahlen und eine Checkliste für den erfolgreichen Auftritt auf foodstarter.edeka.

4.2 Kostenpflichtige Leistungen:

4.2.1 „Verkaufe Dein Produkt“,

(1) Das Partnerunternehmen erhält die Möglichkeit, das Leistungsangebot „Verkaufe Dein Produkt“, nachfolgend Leistungspaket genannt, kostenpflichtig zu buchen. Das Leistungspaket ist wie folgt definiert:

  • „Präsentiere Dein Produkt“: Über 1000 Kaufleute mit über 1500 Märkten sowie Einkäufer des EDEKA-Verbundes werden per E-Mail informiert, dass die Produkte des Partnerunternehmens auf der Plattform foodstarter.edeka veröffentlicht wurden und angeschaut werden können;
  • „Erhalte Bestellungen“: Ab Veröffentlichung haben alle registrierten Kaufleute die Möglichkeit die präsentierten Produkte des Partnerunternehmens und/oder Produktmuster direkt über die Plattform zu bestellen;

(2) Ein Anspruch darauf, dass die Produkte der registrierten Partnerunternehmen in einem bestimmten Ranking, an bestimmter Stelle oder in bestimmter Form auf der Plattform platziert werden, besteht nicht.

4.2.2. „Feature Dein Produkt auf foodstarter.edeka“

Sofern das Partnerunternehmen dieses Angebot bucht, wird sein Produkt auf der Startseite der Kaufmannsansicht für einen Zeitraum von vier Wochen platziert. Ein Anspruch auf eine bestimmte Form der Platzierung besteht nicht. Es gilt der in der Gebührenordnung aufgeführte Preis.

4.2.3. Banner-Werbung auf Startseite

Sofern das Partnerunternehmen dieses Angebot bucht, erscheint auf der Startseite der Kaufleute für einen Zeitraum von 2 Wochen ein hervorgehobenes Werbebanner für ein Produkt des Partnerunternehmens, welches auf der Plattform präsentiert wird. Das Werbebanner wird mit der Bestellseite für das Produkt verlinkt. Es gilt der in der Gebührenordnung aufgeführte Preis, dieser gilt pro Banner, er wird nach Schaltung in Rechnung gestellt. Auf dem Banner darf jeweils nur ein Produkt erscheinen, es können jedoch beliebig viele Banner gebucht werden. Ein Anspruch darauf, dass ein Banner zu einem bestimmten Zeitpunkt erscheint, besteht nicht, die Schaltung des jeweiligen Banners erfolgt binnen 4 Wochen.

5. Preise für foodstarter-Leistungen, Zahlungsbedingungen und Laufzeit

(1) Die Gebühren für das kostenpflichtige Leistungspaket „Verkaufe Dein Produkt“ gelten jeweils pro neu auf der Plattform veröffentlichtem Produkt mit bis zu 5 Variationen eines Produktes (Farbe, Geschmack, Volumen, Stückzahl). Die Gebühren setzen sich aus einer einmaligen Gebühr und einer Verkaufsgebühr in Form einer anteiligen Verkaufsgebühr auf den Netto-Umsatz der über die Plattform ausgelösten Bestellungen zusammen. Für jede weitere Variation des Produktes fällt eine weitere einmalige Gebühr an. Es gelten die in der Gebührenordnung aufgeführten Preise. Zahlungen sind sofort fällig. Die Zahlung erfolgt gegen Rechnungsstellung. Einmalige Gebühr: Nach Veröffentlichung des jeweiligen Produktes auf der Plattform erhält das Partnerunternehmen über den Nutzer-Account die Rechnung über den einmaligen Betrag. Verkaufsgebühr: Rechnungen werden quartalsweise über den Nutzer-Account gestellt. Es werden ausschließlich die Netto-Umsätze der getätigten Bestellungen über die Plattform berechnet. Zur Abrechnung der Kaufpreise für gelieferte Produkte vgl. nachfolgend Ziffer 6.

(2) Das Leistungspaket ist mit einer Kündigungsfrist von einer Woche monatlich kündbar. Bereits in Anspruch genommene Leistungen werden im Falle der Kündigung bzw. Löschung des Nutzer-Accounts nicht zurückvergütet.

6. Kaufverträge, Kaufpreise, Abrechnung

(1) Partnerunternehmen haben die Möglichkeit, ihre Produkte über foodstarter den Kaufleuten zum Kauf anzubieten. Stellen sie einen oder mehrere Artikel bei foodstarter zum Kauf ein, geben sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über diesen bzw. diese Artikel ab. Dabei bestimmen sie den bindenden Kaufpreis. Kaufleute nehmen das Angebot an, indem sie den Button „Bestellen“ anklicken und den Kaufvertrag abschließen. Anschließend erhalten das Partnerunternehmen und der Besteller vom Anbieter eine Bestellbestätigung per E-Mail. (2) Die Rechnung über den Kaufpreis hat das Partnerunternehmen direkt an den Besteller / Käufer zu senden. Diese ist dann fristgemäß vom Besteller / Käufer zu begleichen. Da der Kaufpreis nicht vom Anbieter, sondern vom Besteller / Käufer geschuldet wird, ist keine Verrechnung bzw. Aufrechnung mit den Gebühren für die foodstarter-Leistungen möglich. Es besteht weder ein Zurückbehaltungsrecht des Anbieters für foodstarter-Leistungen bei fälligen Forderungen der Besteller / Käufer (z.B. auf Lieferung oder Mängelgewährleistung) noch ein Zurückbehaltungsrecht des Lieferanten bei fälligen Gebührenforderungen (vgl. Ziffer 5) wegen ausstehender fälliger Kaufpreisforderungen.

7. Produktrechtliche Verantwortung

(1) Das Partnerunternehmen gewährleistet, dass die verkauften und gelieferten Artikel den in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften entsprechen und verkehrsfähig sind. Lebensmittel müssen insbesondere den Vorschriften des LFGB, der Rückstands-Höchstmengenverordnung sowie den übrigen lebensmittelrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften zum jeweils aktuellen Stand entsprechen. Die ausgelieferten Produkte müssen die rechtlich erforderlichen Kennzeichnungen tragen und nach den einschlägigen Herstellungsvorschriften (z.B. EU-Hygieneverordnungen) produziert worden sein.

(2) Das Partnerunternehmen stellt die Rückverfolgbarkeit der verkauften und gelieferten Artikel gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sicher. Es hat für ein funktionierendes Krisenmanagement zu sorgen, damit die gesetzlichen Anforderungen an Warenrücknahmen und Warenrückrufe im Krisenfall erfüllt werden. Die belieferten Kaufleute sind unverzüglich über Mängel und Produktrisiken zu informieren.

(3) Bei Entzug bzw. abgelaufenen Zertifikaten und anderen Qualitätssicherungsdokumenten, die die Verkehrsfähigkeit der gehandelten Produkte einschränken, hat das Partnerunternehmen dies unverzüglich foodstarter zu melden.

8. Inhalte und Logos

Das Partnerunternehmen behält alle Rechte an den Inhalten, die es auf foodstarter hochlädt. Wenn es Inhalte einschließlich Logos hochlädt, erteilt es dem Anbieter und den sonstigen Unternehmen des EDEKA-Verbunds die Lizenz, diese Inhalte nach Bedarf zu nutzen oder zu kopieren, um foodstarter betreiben zu können oder um andere über laufende Projekte rund um foodstarter zu informieren. Hierzu gehört auch das Recht, auf das Partnerunternehmen und dessen Produkte auf eigenen und fremden Seiten des EDEKA-Verbunds einschließlich von Auftritten in Sozialen Medien (Facebook etc.) hinzuweisen und diese einschließlich der Verwendung des Logos zu bewerben. Das Partnerunternehmen gewährt dem Anbieter zudem das Recht, die Inhalte technisch so zu bearbeiten, dass diese auch auf mobilen Endgeräten oder Softwareapplikationen dargestellt werden können.

9. Haftung

(1) Der Anbieter ist nicht für die von den Partnerunternehmen bereitgestellten oder weitergeleiteten Inhalte einschließlich von Texten, Bildern, Videos, Grafiken etc., verantwortlich.

(2) Eine Gewähr oder Haftung für die Identität der Partnerunternehmen sowie für die Richtigkeit, Genauigkeit, Verwendungsfähigkeit und Vollständigkeit der auf foodstarter befindlichen Informationen wird vom Anbieter nicht übernommen. Demgemäß haftet der Anbieter auch nicht für vom Partnerunternehmen zu vertretende Fehler, Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten im Zusammenhang mit Inhalten von foodstarter und auch nicht für vom Anbieter nicht zu vertretende Verluste oder Schäden, die durch die Benutzung eines Inhalts von foodstarter entstehen.

(3) foodstarter enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte der Anbieter keinen Einfluss hat. Deshalb übernimmt er für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr oder Haftung. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Betreiber der verlinkten Webseiten verantwortlich. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden derartige Links umgehend entfernt.

(4) foodstarter ist grundsätzlich 24 Stunden an sieben Tagen der Woche abrufbar. Ausfallzeiten, die wartungsbedingt und/oder aufgrund von technischen Updates auftreten, sind hiervon genauso ausgenommen, wie Zeiten, in welchen foodstarter aufgrund höherer Gewalt (z.B. Hacker-Angriffe, Feuerschäden, Ausfall öffentlicher Telekommunikationsnetze), nicht oder nur eingeschränkt verfügbar ist. Die vorgenannten Fälle stellen keinen Mangel der Leistungen dar, für sie übernimmt der Anbieter auch keine Haftung. Voraussetzung für eine vollumfängliche Nutzung von foodstarter ist die Verwendung der neuesten (Browser-) Technologien und App-Updates inklusive einer etwaigen Aktivierung von beispielsweise Javascript, Cookies, Pop-ups etc. Durch die Nutzung veralteter Technologien und Apps kann es zu Einschränkungen kommen.

(5) Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung von Pflichten, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks sind (Kardinalpflichten). Die Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Anbieter bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. (6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Sie gelten jedoch nicht bei Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10. Freistellung

Die Partnerunternehmen stellen den Anbieter und die Unternehmen des EDEKA-Verbunds von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere gegenüber dem Anbieter oder den Unternehmen des EDEKA-Verbunds wegen den von den Partnerunternehmen bei foodstarter bereitgestellten Inhalten und angebotenen Artikeln geltend machen. Das gilt auch für etwaige Buß- und Strafgelder sowie Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung in gesetzlicher Höhe. Die Freistellungsverpflichtung gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung durch das Partnerunternehmen nicht zu vertreten ist. Das Partnerunternehmen ist verpflichtet, dem Anbieter und den betroffenen Unternehmen des EDEKA-Verbunds im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

11. Steuerliche Verpflichtungen

(1) Der Anbieter unterliegt als Betreiber eines elektronischen Marktplatzes i.S.d. § 25e Abs. 5 u. 6 UStG besonderen Aufzeichnungspflichten, die in § 22f Abs. 1 UStG geregelt sind. Das jeweilige Partnerunternehmen ist deshalb verpflichtet, dem Anbieter für jede Lieferung folgende Angaben bzw. Unterlagen zur Verfügung zu stellen:

  • a) den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Partnerunternehmens,
  • b) die dem Partnerunternehmen vom zuständigen Finanzamt erteilte Steuernummer und soweit vorhanden die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
  • c) die jeweils gültige „Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Sinne von § 22f Abs. 1 S.2 UStG“,
  • d) den Ort des Beginns der Beförderung bzw. Versendung sowie den Bestimmungsort und
  • e) den Zeitpunkt und die Höhe des Umsatzes.

(2) Der Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, diese Daten und Unterlagen 10 Jahre lang aufzubewahren und auf Verlangen der Finanzverwaltung an diese zu übermitteln.

(3) Sollte der Anbieter nach § 25e Abs.1 UStG von der zuständigen Finanzverwaltung für die Steuern des Partnerunternehmens in Haftung genommen werden, hat das Partnerunternehmen den Anbieter von der zu entrichtenden Steuer sowie etwaigen Buß- und Strafgeldern, den notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung in gesetzlicher Höhe und allen sonstigen im Zusammenhang mit der Haftung stehenden Schäden auf erstes Anfordern freizustellen.

(4) Außerhalb der Gültigkeit der unter Abs. 1 c) genannten Bescheinigung und nach Zugang der Mitteilung der Finanzverwaltung, dass das Partnerunternehmen seinen steuerlichen Pflichten nicht oder nur ungenügend nachkommt, wird der Anbieter das betroffene Partnerunternehmen von der Nutzung der Plattform ausschließen und insbesondere den Abschluss von Kaufverträgen über die Plattform nicht zulassen.

12. Rechte an foodstarter

(1) foodstarter beinhaltet Daten und Informationen aller Art, die marken- und/oder urheberrechtlich zugunsten von Unternehmen des EDEKA-Verbunds oder im Einzelfall auch zugunsten Dritter geschützt sind. Es ist daher nicht gestattet, foodstarter im Ganzen oder einzelne Teile davon herunterzuladen, zu vervielfältigen und zu verbreiten, soweit dies nicht vom Anbieter ausdrücklich gestattet wurde. Gestattet ist jedoch die Vervielfältigung, soweit die technisch bedingt für die vertragskonforme Nutzung der Plattform erforderlich ist.

(2) Das foodstarter Logo sowie der Claim „foodstarter“ sind eingetragene Marken des Anbieters. Jede ungenehmigte oder missbräuchliche Verwendung dieser Marken ist ausdrücklich untersagt und stellt eine Verletzung des Markenrechts, des Urheberrechts, anderer gewerblicher Schutzrechte oder des Wettbewerbsrechts dar.

13. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG, New-York-Ring 6, 22297 Hamburg.

(3) Sollte eine der Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

Stand: Dezember 2023

Kontakt

Hast du Fragen? Dann schick uns doch eine Mail, oder folge uns auf Facebook und Instagram!